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Der vom Bundesfinanzministerium vorgelegte Gesetzesentwurf für ein Jahressteuergesetz 2018 wurde am 01.08.2018 vom Bundeskabinett beschlossen. Das Jahressteuergesetz 2018 trägt die Bezeichnung „Vermeidung von Umsatzsteuerausfällen beim Handel mit Waren im Internet“. Notwendige Anpassungen an EU-Recht und Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes, des Bundesverfassungsgerichtes sowie des Bundesfinanzhofes sind u. A. geplant.
Zur Berechnung des Steuersatzes für eine Schenkung nach den gesetzlichen Vorgaben des Erbschaftsteuergesetzes
Beim Tod des Kontoinhabers eines sozialen Netzwerks geht der Nutzungsvertrag grundsätzlich nach § 1922 BGB auf dessen Erben über. Dem Zugang zu dem Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten stehen weder das postmortale Persönlichkeitsrecht des Erblassers noch das Fernmeldegeheimnis oder das Datenschutzrecht entgegen.
Zum Steuerwert einer gemischten Schenkung
Zum Grenzüberschreitenden Nachlass: Entscheidungen in Erbsachen obliegen dem Staat des letzten gewöhnlichen Aufenthaltsortes.
Bei der Frage, ob Verluste aus der Veräußerung von Aktien steuerlich berücksichtigt werden können, ist nicht vom Verkaufspreis oder den anfallenden Transaktionskosten auszugehen. Übersteigt der Verkaufspreis bei der Veräußerung von Aktien nicht die tatsächlichen Transaktionskosten, liegt nach Ansicht des Bundesfinanzministeriums keine Veräußerung vor. Der Bundesfinanzhof stellte sich mit seinem aktuellen Urteil nun gegen diese Auffassung. Nach der Entscheidung des BFH ist eine Veräußerung weder von der Höhe der Gegenleistung noch von der Höhe der anfallenden Veräußerungskosten abhängig. Es stehe grundsätzlich im Belieben des Steuerpflichtigen, ob, wann und mit welchem Ertrag er Wertpapiere erwirbt und wieder veräußert.
Anforderungen an Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung im Zusammenhang mit dem Abbruch lebenserhaltender Maßnahmen.